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02.02.2017 Inneres — Unterrichtung — hib 65/2017

Sechster Versorgungsbericht vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/11040) liegt deren sechster Versorgungsbericht vor. Danach ist die Beamten- und Soldatenversorgung des Bundes „nachhaltig finanziert“. Dies belegten die Vorausberechnungen des Berichts.

Wie die Bundesregierung erläutert, wird die Tragfähigkeit des Versorgungssystems an der Entwicklung der Versorgungsausgaben gemessen, „die ins Verhältnis zur voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung (Versorgungsquote) und den Steuereinnahmen des Bundes (Versorgungs-Steuer-Quote) gesetzt werden“. Die nachhaltige Finanzierung werde durch die stabile Entwicklung der Versorgungsquote und der Versorgungs-Steuer-Quote belegt, „und dies, obwohl die Versorgungsausgaben steigen werden“.

Im Jahr 2014 betrugen die Versorgungsausgaben des Bundes den Angaben zufolge rund 15,8 Milliarden Euro und werden bis 2050 auf rund 24,6 Milliarden Euro steigen. Der Höchststand werde voraussichtlich in den Jahren um 2040 mit 24,7 Milliarden Euro erreicht. Ursächlich dafür seien insbesondere die an der Entwicklung des Bruttoinlandproduktes (BIP) orientierten angenommenen Bezügeerhöhungen von durchschnittlich jährlich 2,8 Prozent. In dieser Betrachtung unberücksichtigt seien die voraussichtlichen Kostendämpfungendurch die Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ (ab 2032) und „Versorgungsfonds des Bundes“ (ab 2020) sowie die Tatsache, dass die Versorgungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens und des Bereichs der Post von der Deutschen Bahn AG und den Postnachfolgeunternehmen mitfinanziert werden.

Zur Finanzierung der Versorgungsausgaben hat der Bund die Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ und „Versorgungsfonds des Bundes“ geschaffen, wie in dem Bericht weiter ausgeführt wird. Die Versorgungsrücklage solle in Zeiten der Höchstlast die Versorgungsausgaben des Bundes vorübergehend für einen Zeitraum von 15 Jahren dämpfen. Ende 2015 habe ihr Marktwert rund 9,7 Milliarden Euro betragen und der Marktwert des Versorgungsfonds des Bundes rund 2,3 Milliarden Euro. Mit letzterem Sondervermögen sollten zukünftig dauerhaft die Versorgungsausgaben für die nach dem 31. Dezember 2006 eingestellten Beamten, Richter sowie und Berufssoldaten des Bundes mitfinanziert werden.

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