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02.02.2017 Inneres — Kleine Anfrage — hib 67/2017

Arbeitsvisa für Menschen vom Westbalkan

Berlin: (hib/STO) Um „Arbeitsvisa für Menschen vom Westbalkan“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11018). Wie die Abgeordneten darin ausführen, wurde mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Oktober 2015 die Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten erleichtert. Seit 1. Januar 2016 könnten Menschen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien ein Arbeitsvisum bekommen, um in Deutschland zu arbeiten. „Damit sollte die Anzahl der Asylanträge aus den Staaten des Westbalkans verringert und für die Menschen ein Anreiz geschaffen werden, freiwillig auszureisen, wenn sie eine Arbeitsaufnahme beabsichtigten“, heißt es in der Vorlage weiter. Viele seien daraufhin in ihr jeweiliges Herkunftsland zurückgereist, um von dort aus ein entsprechendes Arbeitsvisum zu beantragen.

Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung, wie viele Staatsangehörige der Westbalkanstaaten in den Jahren 2015 und 2016 einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder Arbeitsplatzsuche beantragt haben. Auch erkundigt sie sich danach, wie viele Aufenthaltstitel jeweils erteilt beziehungsweise abgelehnt wurden. Ferner fragt sie unter anderem, ob die Bundesregierung plant, den erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt auf andere Staaten und gegebenenfalls auf welche auszuweiten.

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