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03.02.2017 Gesundheit — Antwort — hib 68/2017

Anwendung von Naloxon

Berlin: (hib/STO) Um die Anwendung von „Naloxon“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10958) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10771). Naloxon wirkt der Fraktion zufolge Opioiden wie Heroin oder starken Schmerzmedikamenten entgegen und wird eingesetzt, um eine akute Opioidvergiftung etwa bei der Überdosierung zu behandeln. Werde es rechtzeitig angewendet, könnten Folgeschäden und Todesfälle durch Atemstillstand verhindert werden. Für opioidkonsumierende Menschen sei es indes aktuell in Deutschland kaum möglich, Naloxon als Notfallmedikament zum Einsatz im Rahmen der Laienhilfe zu erhalten.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, wird zur Verhinderung von Drogentodesfällen schon seit längerem auch auf internationaler Ebene über den Einsatz von Naloxon auch durch Laien diskutiert. Der Einsatz von Naloxon auch im Drogennotfall sei grundsätzlich bereits heute möglich. Die Anwendung erfolge sowohl im Rahmen der ärztlich verantworteten Notfallrettung als auch im Suchthilfesystem in verschiedenen Kommunen, insbesondere durch Ärzte selbst oder unter deren Verantwortung in den Drogenkonsumräumen.

Bei einer Notfallanwendung von Naloxon durch medizinische Laien seien besondere Anforderungen zu berücksichtigen, heißt es in der Antwort weiter. Die Anwendung von Naloxon im Drogennotfall sei „nicht vergleichbar mit der von den Fragestellern angeführten Anwendung von Adrenalin, die durch Autoinjektoren erfolgt und damit eine einfache und sichere Anwendung, etwa bei einem allergologischen Notfall, auch durch medizinische Laien ermöglicht“. Diese Anwendungsform lasse es zu, Patienten oder deren Begleitpersonen die Anwendung von Adrenalin in der Regel mit geringem Aufwand zu vermitteln. Wegen seiner Darreichungsform als Autoinjektor komme deshalb „Adrenalin - im Unterschied zu den derzeit in Deutschland verfügbaren Darreichungsformen von Naloxon zur Antagonisierung von opioidbedingten Notfallsituationen - für die ärztliche Verschreibung einer präventiven Therapiemaßnahme im Wege der Notfallanwendung durch medizinische Laien in Betracht“. Für Naloxon gebe es demgegenüber weder in Deutschland noch innerhalb der Europäischen Union eine für eine solche Anwendung erforderliche, vergleichbare arzneimittelrechtliche Zulassung.

Bei einer Laienanwendung von Naloxon in den Notfällen einer Überdosierung mit illegalen Opioiden sei darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die bloße Verabreichung des Arzneimittels zur Überlebenshilfe nicht ausreicht, führt die Regierung weiter aus. Wichtig seien immer auch „weitere für ein Überleben der überdosierten Person erforderliche Maßnahmen, die besondere Kenntnisse erfordern sowie die Bereitschaft der Beteiligten voraussetzen, im Anschluss an die Notfallbehandlung unverzüglich professionelle ärztliche Expertise hinzuzuziehen“.

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