Versorgung von Kriegsverbrechern
Berlin: (hib/CHE) Die Zahlung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder deren Verwehrung ist Sache der Bundesländer. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10975) auf eine Kleine Anfrage (18/10809) der Fraktion Die Linke. Darin hatte die Fraktion nach der Umsetzung des Paragrafen 1a des BVG gefragt, der besagt, dass keine Leistungen nach dem BVG gewährt werden, wenn der Antragsteller während des Nationalsozialismus gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Die Linke hatte kritisiert, dass dieser erst 1998 ins Gesetz eingefügte Paragraf kaum angewendet werde. Die Bundesregierung erklärt nun, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Landesbehörden bei der Beschaffung der nötigen Datensätze seit Jahren intensiv unterstütze, um den Paragrafen 1a des BVG umzusetzen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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