Einsatz von Phosphorbomben
Berlin: (hib/AHE) Nach dem „Einsatz von Phosphorbomben durch die türkische Armee“ erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11047). Laut Medienberichten seien diese Bomben im Jahre 2016 in der mehrheitlich von Kurden bewohnten südtürkischen Stadt Nusaybin eingesetzt worden sowie gegen „Kurdische Volkschutzeinheiten“ (YPG) im nordsyrischen Manbij. Der Einsatz von Phosphorbomben widerspreche dem UN-Waffenübereinkommen von 1983 und stelle einen Bruch des Völkerrechts dar. Die Bundesregierung soll Auskunft geben, welche Erkenntnisse sie über diese Vorwürfe hat und wie sie vor diesem Hintergrund die EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei, das EU-Türkei-Abkommen, ihre Beziehungen zur türkischen Regierung sowie deutsche Rüstungsexporte in die Türkei bewertet.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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