Rechtsweg bei Autobahnprojekten
Berlin: (hib/HAU) Nach den Gründen für die geplante „Beschränkung des Rechtsweges bei Autobahnprojekten“, erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11061). Wie es in der Vorlage heißt, soll „mithilfe gesetzlicher Anpassungen“ für bestimmte Straßenprojekte der Rechtsweg durch die Einsetzung des Bundesverwaltungsgerichtes als erste und einzige Gerichtsinstanz für Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Bundesfernstraßenvorhaben betreffen, auf eine Instanz beschränkt werden. Zu den Vorhaben, die die Bundesregierung unter diese Sonderregelung stellen wolle, gehörten auch „besonders umstrittene Vorhaben“ wie der Neubau des 17. Bauabschnittes der Stadtautobahn A100 in Berlin und solche Straßenbaupläne, für die auch die Bundesregierung die Auswirkungen auf Umwelt und Natur im Bundesverkehrswegeplan als „hoch“ einstufe, schreiben die Grünen. Die Abgeordneten möchten nun von der Bundesregierung wissen, welche Vorteile sie sich durch die Beschränkung erhofft und inwiefern diese Vorteile „Einschränkung des Rechtsschutzes der Bürger“ rechtfertigen.
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