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13.02.2017 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 81/2017

Investitionsgarantien des Bundes

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will in zahlreichen Ländern Projekte in Höhe von rund 7,1 Milliarden Euro durch Investitionsgarantien des Bundes unterstützen. So sei es aktuell beantragt, schreibt sie in einer Antwort (18/10868) auf eine Kleine Anfrage (18/10709) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nähere Angaben zu einzelnen Projekten könne sie jedoch nicht machen, da diese den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Garantienehmer unterlägen.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Investitionsgarantien übernehme im Auftrag des Bundes ein Konsortium bestehend aus den Mandatargesellschaften PwC und Euler Hermes, heißt es in der Antwort weiter. Jedes Vorhaben werde vor der Garantieübernahme im Hinblick auf seine Auswirkungen auf den Projektstandort bewertet, auch sei die Beachtung von Umwelt- und Sozialaspekten einschließlich menschenrechtlicher Belange fester Bestandteil der Prüfung. Deutsche Unternehmen seien aufgefordert, bei ihren Projekten die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex zu berücksichtigen. Das Verfahren schließe darüber hinaus Fragen zu Landnutzungsrechten mit ein.

Der Bundestag werde bei großvolumigen Projekten vor Garantieübernahme informiert, betont die Bundesregierung. Eine positive Entscheidung über diese Projekte könne nur nach Unterrichtung des Haushaltsausschusses erfolgen.

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