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13.02.2017 5. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 82/2017

„Bald konkretere EU-Abgasregelungen“

Berlin: (hib/stu) Das Bundesverkehrsministerium ist zuversichtlich, dass es auf europäischer Ebene zu Konkretisierungen bei der Abgasgesetzgebung kommt. Wie Deutschland sähen mittlerweile auch Frankreich und Italien als wichtige Produktionsländer, dass es hier Lücken gebe, sagte Guido Zielke, Unterabteilungsleiter im Ministerium, am Montag im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Wenn der Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments abgeschlossen sei, werde es wohl Anpassungen im EU-Recht geben, prognostizierte Zielke. Die EU-Verordnung 715 von 2007 verbietet Einrichtungen zum Abriegeln der Abgasreinigung bei Autos. Ausnahmen sind etwa zum Motorschutz zulässig. Bis heute fehle aber eine genaue Regelung, was erlaubt sei und was nicht, monierte Zielke.

Deutschland habe nach Bekanntwerden des VW-Skandals die Lernkurve eher bekommen als andere Staaten Europas, sagte der Beamte weiter, der auch Mitglied der vom Verkehrsministerium eingesetzten Untersuchungskommission war. VW sei verpflichtet worden, die unzulässige Software zu beseitigen. Andere Hersteller, bei denen Zweifel an der Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen etwa bei bestimmten Temperaturen bestanden, seien genötigt worden zu erklären, welche Einrichtungen sie verwenden. Auch müsse die Fundstelle in der Software offengelegt werden. Dieser Weg habe „erkennbare Erfolge“ gebracht. Zielke beklagte zudem, dass die amerikanische Umweltbehörde EPA die Bundesregierung bei der Aufklärung der Affäre „in keinster Weise“ unterstützt habe.

Nach Aussage von Zielke hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) grundsätzlich die Möglichkeit, Einblick in die Software zu nehmen. Allerdings könne man bei den regelmäßigen Hauptuntersuchungen verbotene Software in einem normalen Auto angesichts von rund 100 Millionen Daten nur schwer finden.

Zu Beginn der Ausschusssitzung kam es zu einer Kontroverse über die Aussagegenehmigung von Referatsleiter Frank Albrecht, der unter anderem für das Genehmigungsrecht zuständig ist. Als der Ausschussvorsitzende Herbert Behrens (Die Linke) ihn nach den laut EU-Verordnung vorgesehenen Sanktionen bei verbotenen Abschalteinrichtungen fragte, intervenierte das Verkehrsministerium. Ein Vertreter verwies auf das im Dezember von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und sechs weitere Staaten. Brüssel wirft ihnen vor, keine Sanktionen gegen VW verhängt und nicht alle Informationen aus der nationalen Untersuchung offengelegt zu haben. Behrens kündigte an, die Nichterteilung der Aussagegenehmigung rechtlich prüfen zu lassen.

Für den Nachmittag waren noch Verkehrsstaatssekretär Michael Odenwald sowie die ehemaligen Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Peter Ramsauer (CSU) als Zeugen geladen. Am Abend sollten zwei Beamtinnen des Finanzministeriums aussagen.

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