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14.02.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 87/2017

Roadmap „Digitale Vernetzung im ÖPV“

Berlin: (hib/HAU) Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 21. Juni 2016 verabschiedete Roadmap „Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr“ skizziert die Handlungserfordernisse, die notwendigen Schritte und die entsprechenden Verantwortlichkeiten für einen digital vernetzten öffentlichen Personenverkehr (ÖPV). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11086) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10915), die sich nach den „Plänen der Bundesregierung für ein einheitliches elektronisches Ticketing (eTicketing) in Deutschland“ erkundigt hatte.

Weiter teilt die Regierung mit, dass ihrer Auffassung nach zur Herstellung eines digital vernetzten ÖPV „zunächst keine Änderungen von Bundesgesetzen notwendig sind“. Gleichwohl bedürfe es unter Umständen der Anpassung des rechtlichen Rahmens auf der Ebene der für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständigen Länder und Kommunen, um die Einführung einer interoperablen Lösung für ganz Deutschland zu beschleunigen. Aus der Antwort geht auch hervor, dass eine Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme der Verkehrsunternehmen an einem deutschlandweit einheitlichen Vertriebssystem seitens der Bundesregierung nicht bestehe. Allerdings werde die digitale Vernetzung im ÖPV insgesamt nur realisiert werden können, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Gerade die Verkehrsunternehmen und -verbünde als Leistungserbringer, aber auch die Länder und Kommunen als Leistungsbesteller seien dabei besonders gefordert.

Die Entwicklung eines Clearingsystems nennt die Bundesregierung in der Antwort „eine zentrale Voraussetzung für die Vernetzung von eTicketing-Systemen sowie die Herstellung der Interoperabilität“. Für Geschäftsvorfälle mit Verbindlichkeiten unterschiedlicher Unternehmen bestehe derzeit kein System zur Klärung der Forderungen. Das geplante Clearingsystem solle sowohl Forderungen für eTicket-Systeme und den anschließenden Zahlungsausgleich ermitteln als auch bereits im Vorfeld von Fahrten Tarifauskünfte für angefragte Verbindungen bereitstellen können, heißt es. Dazu würden sowohl Schnittstellen für Kapitalforderungen und für Produktanfragen aus Fahrplanauskunftssystemen wie auch eine automatisierte Fahrpreisermittlung entwickelt und anschließend in mehreren Verkehrsräumen erprobt. Das Projekt der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, welches maßgeblich zur Umsetzung einer in der Roadmap skizzierten Maßnahme beitrage, werde im Rahmen des Förderprogramms „eTicketing und digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr“ mit rund 840.000 Euro durch das BMVI unterstützt, schreibt die Regierung.

Was die Umstellung auf digitale Fahrkarten für die Verkehrsunternehmen angeht, so macht die Bundesregierung deutlich, dass sie ein einheitliches Vorgehen initiiert und finanziell unterstützt habe. Ziel dessen sei es, „Insellösungen“ einzelner Unternehmen oder Verbünde zu verhindern, die im Nachhinein nicht oder nur zu sehr hohen Kosten miteinander vernetzbar seien. Daher habe das BMVI zunächst die Entwicklung eines gemeinsamen Standards (VDV-Kernapplikation) für das eTicket Deutschland und dessen Anwendung gefördert. Von 2006 bis 2015 seien dafür insgesamt mehr als 14 Millionen Euro aufgewendet worden. Mittlerweile hätten bereits etwa 370 Verkehrsunternehmen und -verbünde einen Teilnahmevertrag mit der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG unterzeichnet, heißt es in der Vorlage.

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