Gesetzentwurf zur Ernährungssicherheit
Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise (18/10943). Das geht aus einer Unterrichtung (18/11141) über einen Beschluss der Länderkammer vom 10. Februar 2017 hervor. Der Bundesrat ist nach Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes berechtigt, zu Vorlagen der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Mit der Gesetzesnovellierung zur Grundversorgung der Bevölkerung im Falle einer Krise nimmt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes auf, der in seinem Bericht vom 15. September 2011 (Gz. VI 5-2011-0651) an das Bundesministerium für Ernährung (BMEL) in den Regelungen des Ernährungssicherstellungsgesetzes (ESG) und des Ernährungsvorsorgegesetzes (EVG) „grundlegende Schwachstellen“ festgestellt hatte. Danach sollen die derzeit gültigen Konzepte überdacht und an zeitgemäße Krisenszenarien angepasst werden. In diesem Zuge sollen das ESG sowie das EVG zum Ernährungssicherstellungsgesetz und Ernährungssicherstellungsvorsorgegesetz (ESVG neu) zusammengefasst werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)