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15.02.2017 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 91/2017

Agrarausschuss stimmt für Düngegesetz

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft befürwortet die Novellierung des Düngegesetzes (18/7557). Die Abgeordneten haben sich am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme des Regierungsentwurfes ausgesprochen. Der endgültige Beschluss über das Reformvorhaben soll am Donnerstag im Plenum gefasst werden. Durch die Änderung soll die EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG in nationales Recht übernommen werden und als Grundlage zur Überarbeitung der Düngeverordnung dienen. Ziel der Richtlinie ist es, dass der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft infolge von Überdüngung vorgebeugt werden soll. Des Weiteren soll das Verfahren bei der Erarbeitung von Aktionsprogrammen geregelt werden, zu denen die Mitgliedstaaten im Rahmen der Nitratrichtlinie verpflichtet sind. Darüber hinaus wird eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung geschaffen, damit die für die Überwachung düngerechtlicher Vorschriften zuständigen Bundesländer auch auf Daten zugreifen können, die für andere Zwecke erhobenen wurden.

Aus Sicht der Bundesregierung handele es sich bei der Novelle um einen guten Kompromiss, um unerwünschte Einträge durch Nährstoffverluste in das Grundwasser zu reduzieren. Die Linke und Grünen kritisierten hingegen, dass die Beratung im Ausschuss über das Düngegesetz ohne Einblick in die Düngeverordnung erfolge, weil darüber erst diese Woche im Bundeskabinett beraten werde. Indes begrüßte Die Linke, dass der Umweltschutz Ziel des Entwurfs sei. Es würden die richtigen Weichen gestellt. Ob sich die Regelung in der Praxis bewährt, werde die Zukunft jedoch noch zeigen müssen. Sicher sei aber, dass dadurch den Betrieben in Zukunft eine höhere finanzielle Belastung zugemutet werde. Die Grünen bemängelten, dass die Übergangsfristen in dem Entwurf zu großzügig gewählt worden seien. So begrüßte die Fraktion die mit der Novelle vorgesehene Einführung der sogenannten Stoffstrombilanz, lehnte aber ab, dass diese erst dem Jahr 2023 für alle Betriebe verpflichtend sein soll. Die CDU/CSU lobte hingegen den Entwurf, weil dieser dem Grundsatz der Nachhaltigkeit gerecht werde und einen tragfähigen Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Pflanzenernährung und des Grundwasserschutzes schaffe. Nur der bürokratische Aufwand müsse so gering wie möglich gehalten werden, heiß es aus der Fraktion. Die SPD hob hervor, dass es mit dem Gesetz weitestgehend gelungen sei, die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten von Bund, Ländern, Landwirten und Umweltschützern miteinander zu vereinbaren. Das sei nicht leicht gewesen. Die erforderlichen Investitionen für die Betriebe im Bereich der Lagerkapazitäten und bodennahen Ausbringetechnik werden aber erheblich sein. Die Bundesregierung sicherte in dieser Frage zu, soweit es möglich sei, helfen zu wollen. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sollen unterstützende Maßnahmen angeboten werden.

Im Ausschuss abgelehnt wurden mit der Mehrheit der Koalition mehrere Vorlagen der Opposition. Die Linksfraktion hatte in einem Antrag (18/1332) die Bundesregierung aufgefordert, eine Obergrenze für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger in der Landwirtschaft festzulegen. Bündnis 90/Die Grünen hatten einer Vorlage (18/9044) zufolge verlangt, bei der Änderung des Düngegesetzes die Einführung der Hoftorbilanzierung zu berücksichtigen. Die Menge Stickstoff, die über Dünger oder Tierfutter in einen landwirtschaftlichen Betrieb gelangt, soll von der Menge abgezogen werden, die in Form von landwirtschaftlichen Produkten den Hof verlässt. Dabei soll gelten, was bei dieser Rechnung übrig bleibt, sei die Differenz des auf dem Acker verbliebenen Stickstoffes, der einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten darf.

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