Sozialer Wohnungsbau nach 2019
Berlin: (hib/NRA) Der Bund soll nach Willen der Fraktion Die Linke auch nach 2019 Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen können. In einem Antrag (18/11169) fordert die Fraktion von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf, um die Wohnraumförderung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Der Antrag soll am Donnerstag im Bundestag beraten werden.
Hintergrund des Antrags ist die Föderalismusreform 2006, die den sozialen Wohnungsbau zur Ländersache erklärte. Der Bund leistet noch bis 2019 Kompensationszahlungen. Inzwischen werde die alleinige Verantwortung der Länder jedoch „parteiübergreifend kritisch bewertet“, begründet die Linke ihren Antrag.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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