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15.02.2017 Menschenrechte — Ausschuss — hib 97/2017

Engere Kooperation mit Libyen im Fokus

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält eine Rückführung von Drittstaatenangehörigen nach Libyen „für nicht vorstellbar“. Wie eine Vertreterin des Auswärtigen Amtes am Mittwoch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sagte, sei die Menschenrechtslage in dem nordafrikanischem Land sehr schlecht, der Alltag sei von Gewalt und Straflosigkeit geprägt. Es fehle eine handlungsfähige Regierung, die das Gewaltmonopol des Staates und den Schutz der Menschenrechte durchsetzen könne.

Die Vertreterin verwies unter anderem auf den Zehn-Punkte-Plan Maltas gegen Migration aus Nordafrika, auf den sich der Europäische Rat bei seinem Gipfel Anfang Februar verständigt habe. Darin gehe es unter anderem um die Bekämpfung von Schleusern, die Seenotrettung vor der libyschen Küste und um Stärkung der Aufnahmekapazitäten im Land, konkret etwa um die Verbesserung der Situation jener Migranten, die in Lagern („detentions centers“) in Libyen festsäßen. Die Sprecherin nannte zudem auch die EU-Mission EUNAVFOR, die neben Seenotrettung und Bekämpfung von Schleppern auch ein Waffenembargo überwache und die libysche Küstenwache durch Ausbildung stärken solle. Inzwischen hätten die Schlepper ihr Geschäftsmodell „in zynischer Weise“ auf die Seenotrettung eingestellt und würden Boote einsetzen, die nicht in der Lage seien bis nach Italien zu kommen.

Die Vertreterin widersprach dem Vorwurf aus den Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken, die EU plane mit Libyen ein Abkommen nach dem Vorbild des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei. Sie verwies darauf, dass es sich im Falle der Türkei vor allem um Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien handle, im Falle Libyens aber vor allem um Migranten aus west- und zentralafrikanischen Ländern, die mit wirtschaftlichen Motiven kämen und wenig Aussicht auf einen Asylstatus in Europa hätten. Die Zahl dieser in Libyen lebenden Migranten sei schwer zu bestimmen, die Angaben würden zwischen Hunderttausend und einer Million schwanken.

Vertreter aller Fraktionen thematisierten das Problem rivalisierender Kräfte und „Regierungen“ in Libyen und warfen die Frage auf, ob die völkerrechtlich anerkannte, aber kaum wirkungsmächtige Regierung in Tripolis überhaupt der richtige Ansprechpartner sei. Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes betonte, das die Einheitsregierung das Resultat des „Politischen Abkommens“ von 2015 mit den verschiedenen Kräften in Libyen sei. Dieses Abkommen solle weiterhin den Rahmen bilden, dabei aber angepasst werden.

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