Schutz von Polizei und Rettungskräften
Berlin: (hib/PST) Sicherheits- und Rettungskräfte sollen wirksamer vor tätlichen Angriffen geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/11161) vor, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Das Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ geht davon aus, dass es sich bei einer Attacke auf Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte um einen „Angriff auf einen Repräsentanten der staatlichen Gewalt“ handelt und bei einem Übergriff auf Beschäftigte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste um einen „Angriff auf die öffentliche Sicherheit“. Dem entsprechend sollen die Strafvorschriften in den Paragrafen 113 und folgende sowie 125 und 125a des Strafgesetzbuches verschärft werden. Während der bisherige Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nur im Rahmen einer Vollstreckungshandlung greift, soll dieser Bezug künftig wegfallen. Künftig sollen Polizisten während jeder Diensthandlung unter besonderem Schutz stehen. Gleichermaßen sollen die Strafbestimmungen zum Schutz von Hilfskräften geändert werden. Der Strafrahmen sieht wie bisher Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Der Gesetzentwurf wird am Freitag in erster Lesung beraten.
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