Rechtshilfe im Schengen-Raum
Berlin: (hib/PST) Mit einem Gesetzentwurf (18/11140), den die Bundesregierung jetzt im Bundestag eingebracht hat, sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen für die Überstellung von Tatverdächtigen zwischen den EU-Staaten und den am Schengen-System teilnehmenden Staaten Norwegen und Island geschaffen werden. Grundlage ist ein Übereinkommen vom 28. Juni 2006 zwischen der Europäischen Union einerseits sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen andererseits über das Übergabeverfahren. Mit der vorgeschlagenen „Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen“ werden „die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen ins innerstaatliche Recht umgesetzt und das Auslieferungsverfahren mit den Schengen-assoziierten Staaten Island und Norwegen an das bereits eingeführte Verfahren gegenüber Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls angeglichen“, schreibtdie Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)