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17.02.2017 Inneres — Antwort — hib 103/2017

Personalplanung beim Bamf für 2017

Berlin: (hib/STO) Die Personalplanung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für das laufende Jahr ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10786) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10704). Wie die Bundesregierung darin darlegt, ist das Gesamtaufgabenvolumen des Bundesamtes für 2017 noch nicht vollständig prognostizierbar. Dies resultiere vor allem aus den weiterhin bestehenden Unsicherheiten beim Aufgabenanfall im Asylbereich. Eine Prognose der Asylantragszahlen liege aktuell nicht vor.

Nötig sei daher eine flexible Personalplanung, die bei Änderungen des Aufgabenvolumens möglichst kurzfristig angepasst werden kann, heißt es in der Vorlage weiter. Die Soll-Personalplanung sehe für 2017 „aktuell 7.400 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vor“. Davon seien 6.233 Dauerkräfte und 1.167 temporäre VZÄ. „Als Maximum wäre eine Personalisierung von bis zu zirka 7.800 VZÄ finanzierbar (somit insgesamt 1 544 temporäre VZÄ)“, führt die Regierung ferner aus. In der ersten Jahreshälfte werde zudem eine Fortsetzung der Unterstützung vor allem durch die Bundesagentur für Arbeit, die Bundeswehr und weitere Behörden zum Rückstandsabbau benötigt.

Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2017 wurde der Stellenhaushalt des Bamf den Angaben zufolge fast unverändert vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 übertragen. Zusätzlich zu den bereits in 2016 etatisierten rund 6.300 Dauerstellen und 1.000 befristeten Kräften seien für das Bamf zehn neue Stellen im Bereich Integration hinzugekommen.

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