Bundesrat zu Videoüberwachung
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (18/11183 ) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines „Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes“ (18/10941) vor. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor mit dem Ziel, bei einem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich zugänglichen Anlagen wie Sportstätten, und Einkaufszentren ausdrücklich festzuschreiben, „dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von dort aufhältigen Personen als besonders wichtiges Interesse gilt“. Diese gesetzliche Wertung soll bei der Abwägungsentscheidung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen durch die Betreiber solcher Einrichtungen und bei den Überprüfungsentscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden zu berücksichtigen sein, wie die Bundesregierung erläutert.
In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Meldepflicht bei der Aufsichtsbehörde bei Maßnahmen der Videoüberwachung auszuweiten ist. In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, den Vorschlag zu prüfen. Zugleich weist sie darauf hin, dass eine EU-Verordnung „das Instrumentarium einer Datenschutz-Folgenabschätzung enthält, die je nach Risiko der Datenverarbeitung eine vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich machen kann, sodass eine Ausweitung der Meldepflicht vor diesem Hintergrund obsolet wäre“.
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