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17.02.2017 3. Untersuchungsausschuss (NSU) — Ausschuss — hib 104/2017

NSU: BfV-Präsident Maaßen zieht Bilanz

Berlin: (hib/FZA) Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, sieht seine Behörde auf einem guten Weg. Über den Stand der Reformen innerhalb des Verfassungsschutzes, die aufgrund der Enthüllungen um die rechte Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) angestoßen worden sind, berichtete Maaßen als Zeuge vor dem 3. Untersuchungsausschuss (NSU II) des Bundestages unter Vorsitz von Clemens Binninger (CDU).

Dabei stand insbesondere der Skandal um vernichtete V-Mann-Akten im BfV erneut im Mittelpunkt. Kurz nachdem der NSU im November 2011 enttarnt worden war, wurden im BfV die Akten von mehreren V-Leuten geschreddert, die im Rahmen der sogenannten „Operation Rennsteig“ zwischen 1996 und 2003 in Thüringen angeworben worden waren - in dem Bundesland also, aus dem auch die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe stammen.

Nach bisherigem Kenntnisstand waren die Akten zuvor auf mögliche Bezüge zum NSU hin geprüft worden. Die Prüfung fiel offenbar negativ aus. Weil die Löschfristen der Akten zu diesem Zeitpunkt bereits überschritten waren, habe der damals zuständige Referatsleiter mit dem Decknamen „Lothar Lingen“ die Akten daraufhin fälschlicherweise schreddern lassen, so lautete bisher die offizielle Erklärung des BfV. Einige nachträglich aufgetauchte Dokumente lassen an dieser Darstellung jedoch zweifeln.

Unter anderem haben die Recherchen einzelner Ausschussmitglieder ergeben, dass Lingen im Oktober 2014 in einer Befragung gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) und einem Bundesanwalt (GBA) eingeräumt hat, über die Brisanz der Akten durchaus im Bilde gewesen zu sein und diese vernichtet zu haben, um möglichen Schaden vom BfV abzuwenden. Enthielten die Akten also womöglich doch Informationen über den NSU, die zu einer früheren Ergreifung der Terrorgruppe hätten führen können? Dies ist weiterhin eine der zentralen Fragen im NSU-II-Ausschuss.

Die genauen Hintergründe der Schredderaktion konnte auch Maaßen nicht erhellen. Er war damals noch nicht beim BfV sondern im Bundesinnenministerium tätig. Mit dem mutmaßlich hauptverantwortlichen Referatsleiter Lingen habe er nie persönlich gesprochen, sagte Maaßen. Von der spät aufgetauchten Aussage Lingens aus dem Jahr 2014 habe er erst vor einigen Monaten erfahren.

Auf die Frage, wie viele der geschredderten Akten mittlerweile rekonstruiert werden konnten, wusste Maaßen allerdings konkrete Zahlen zu nennen. Bei den meisten Akten seien mittlerweile 100 Prozent der sogenannten Deckblattmeldungen rekonstruiert worden. Im Fall des V-Manns Tarif, der an diesem Sitzungstag besonders im Fokus stand, hätten 93 Prozent der Deckblattmeldungen und 76 Prozent seiner gesamten Akte wiederhergestellt werden können. Der V-Mann Tarif war einige Stunden vor Maaßen in nicht-öffentlicher Sitzung vom Ausschuss befragt worden.

Wie Tarif dort noch einmal bestätigt haben soll, will er im Jahre 1998 kurz nach dem Untertauchen des NSU-Trios von dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer André Kapke angerufen und gefragt worden sein, ob er ein Versteck für die drei Flüchtigen beschaffen könne. Tarif behauptet zudem, das BfV über die Anfrage informiert zu haben, was das Amt wiederum bestreitet. Somit steht nun Aussage gegen Aussage. Obfrau Petra Pau (Die Linke) betonte: Ausgerechnet die Teile der Tarif-Akte, die den Sachverhalt womöglich aufklären könnten, würden bis heute fehlen. Im relevanten Zeitraum zwischen Januar 1998 und September 1999 klafft laut Pau eine Lücke in Tarifs Deckblattmeldungen. Maaßen wiederum betonte, er habe einige der damals mit dem Fall befassten Mitarbeitern persönlich gesprochen und sei daraufhin zum Schluss gekommen, das an Tarifs Vorhalten nichts dran sei.

In der Gesamtbetrachtung bezeichnete Maaßen die Aktenvernichtungen als „historische Zäsur“ in seiner Behörde und sprach von einem seitdem angestrebten Perspektivwechsel im deutschen Verfassungsschutz. Neben der bereits erfolgten Umsetzung der im Juli 2015 vom Bundestag verabschiedeten Verfassungsschutzreform, die unter anderem strengere Regeln für den Einsatz von V-Leuten schafft, werde unter seiner Führung nun unter anderem darauf geachtet, künftig mehr Menschen mit unterschiedlichen Biografien und Expertisen einzustellen, sagte Maaßen. Das sei wichtig, um womöglich festgefahrene Sichtweisen und Vorgehensweisen im Amt aufzubrechen. Vermehrt würden jetzt zum Beispiel auch Geistes- und Naturwissenschaftler als Mitarbeiter gesucht.

Um analytischen Kurzschlüssen und Betriebsblindheit, wie sie der Untersuchungsausschuss in Bezug die Arbeit der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex immer wieder festgestellt hat, künftig besser entgegenzuwirken, sprach sich Maaßen unter anderem für eine stärkere Rotation der Mitarbeiter in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen aus. Bisher sei es verbreitet gewesen, dass ein Sachbearbeiter oder Referent, wenn er in seiner „Lieblingsposition“ angekommen war, auch dort blieb. Außerdem sei das Aus- und Fortbildungswesen an der seit Mai 2014 umbenannten und neu aufgestellten Akademie für Verfassungsschutz (AfV) grundlegend reformiert worden. 

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