Länder für Tuberkulose-Untersuchungen
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat macht sich für zusätzliche Gesundheitstests von eingereisten Ausländern stark. Geprüft werden sollten mögliche bundeseinheitliche Regelungen für eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung auf relevante übertragbare Krankheiten für Personen aus Hochrisikoländern, heißt es in einer Stellungnahme der Länder zur Novelle zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (18/11187) hervorgeht.
Es gehe vor allem um die ansteckende Lungentuberkulose. Der vermehrte Zuzug von Menschen aus Ländern, in denen Infektionskrankheiten wie Tuberkulose oder Hepatitis B häufig vorkämen, stelle eine Herausforderung für die Infektionshygiene in Deutschland dar, heißt es in der Begründung.
Die Meldezahlen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie die Befunde aus den Gesundheitsuntersuchungen nach dem Asylgesetz zeigten, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Asylbewerbern an Infektionskrankheiten leide und einer medizinischen Behandlung bedürfe.
Die Bundesregierung hat eine Prüfung zugesagt.
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (18/10938) sieht vor allem die Einrichtung eines elektronischen Meldewesens vor, das spätestens 2021 in Betrieb gehen soll. Der Gesetzentwurf ist wegen der Auswirkungen auf die Länder im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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