CETA-Vertragsgesetz noch in der Prüfung
Wirtschaft und Energie/Antwort - 21.02.2017 (hib 107/2017)
Berlin: (hib/HLE) Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Deutschland könne die Ratifikation durch den Bundespräsidenten erst nach Inkrafttreten des erforderlichen Vertragsgesetzes erfolgen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/10725). Wie es weiter heißt, ist die Prüfung, ob es sich bei dem Vertragsgesetz um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt, noch nicht abgeschlossen.
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