Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche
Berlin: (hib/STO) Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung am 1. August 2015 sind ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) bis Ende 2016 insgesamt 3.225 Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraf 25a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende erteilt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/11101) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10931) ferner hervorgeht, wurden in diesem Zeitraum zudem 407 Aufenthaltserlaubnisse nach Paragraf 25a Absatz 2 für Eltern eines gut integrierten Jugendlichen oder Heranwachsenden erteilt.
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