Vorrechte des Europäischen Patentgerichts
Berlin: (hib/PST) Um die Vorrechte und Immunitäten von Mitarbeitern des europäischen, vor der Gründung stehenden Einheitlichen Patentgerichtes geht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11238). Bei dem Einheitlichen Patentgericht wird es sich, wie die Bundesregierung schreibt, um eine neue internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit handeln. Die daraus folgenden, dem Gericht und seinen Mitarbeitern (Richterinnen und Richtern, der Kanzlerin oder dem Kanzler, der Hilfskanzlerin oder dem Hilfskanzler sowie den Bediensteten) zukommenden Vorrechte und Befreiungen regelt ein „Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts“. Mit dem Gesetz soll die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Protokoll festgestellt werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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