Änderung am Kfz-Steuergesetz
Berlin: (hib/HLE) Die Kohlendioxid-Werte von neuen Personenkraftwagen sollen ab dem 1. September 2018 nach einem anderen Verfahren ermittelt werden. Dieser Stichtag soll auch für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gelten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/11234). Zur Anwendung komme in Zukunft eine weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge („Worldwide harmonized light duty test procedure“ - WLTP). Ohne die Übernahme des neuen Verfahrens wäre eine sachgerechte, gleichmäßige Besteuerung nicht möglich.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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