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27.02.2017 Inneres — Unterrichtung — hib 113/2017

2015 weniger Auskunftsverlangen

Berlin: (hib/STO) Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2015 weniger Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/11228) hervor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) dürfen nach den gesetzlichen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ortung aktiv geschalteter Mobiltelefone oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer - sogenannte IMSI-Catcher - einsetzen.

Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2015 insgesamt 60 Auskunftsverlangen durchgeführt, „von denen 114 Personen betroffen waren (69 Hauptbetroffene, 45 Nebenbetroffene), sowie 19 IMSI-Catcher-Einsätze mit 24 betroffenen Personen (ausschließlich Hauptbetroffene)“. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren sei der Bereich Islamismus und nachrangig der nachrichtendienstliche Bereich gewesen.

Im Vergleich zum Jahr 2014 hat sich die Anzahl der Maßnahmen um zehn reduziert, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Nach 184 Personen im Jahr 2014 seien im Berichtsjahr 2015 von den Maßnahmen 138 Personen betroffen gewesen.

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