Begriffsklärung zur Bandenkriminalität
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf - 02.03.2017 (hib 119/2017)
Berlin: (hib/PST) Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches (18/11275) dient der vollständigen Umsetzung eines EU-Ratsbeschlusses von 2008 „zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“. Dieser Rahmenbeschluss sei zwar durch das geltende deutsche Recht im Wesentlichen umgesetzt, schreibt die Bundesregierung, allerdings sei der Begriff der Vereinigung hierzulande enger gefasst als die Definition des Rahmenbeschlusses. Deshalb soll eine Legaldefinition ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, die der EU-Vorgabe entspricht.
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