Kooperation mit türkischen Stellen
Berlin: (hib/STO) Zwischen dem Amt für den Militärischen Abschirmdienst und dem Nachrichtendienst der Türkei besteht laut Bundesregierung keine Kooperation. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst arbeiten mit türkischen Stellen im Rahmen der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften der Paragrafen 19 Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und 24 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst zusammen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11264(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11046(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ausführt. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem danach erkundigt, ob seitens deutscher Geheimdienste personenbezogene Daten zu zwei kurdischen Exilpolitikern an türkische Geheimdienste übermittelt wurden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Susanne Ködel (Volontärin), Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein