Anhörung zum Güterkraftverkehrsrecht
Berlin: (hib/HAU) Zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Güterkraftverkehrsrecht veranstaltet der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Montag, 6. März 2017, eine öffentliche Anhörung. Vier Sachverständige sollen ab 14 Uhr im Sitzungssaal E.600 des Paul-Löbe Hauses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes“ (18/10882) Stellung nehmen.
Neben redaktionellen Änderungen sowie Klarstellungen sind in dem Entwurf die Anpassung der Gültigkeitsdauer der nationalen güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnis für Transportunternehmer an das europäische Recht, die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Speicherung von Verstößen des Unternehmers und des Verkehrsleiters, die Anpassung der Kabotagebestimmung im GüKG und die Verlängerung der Aufbewahrungsmöglichkeit von Lenkzeitunterlagen zwecks Vereinfachung der Nachweispflichten entsprechend dem Mindestlohngesetz vorgesehen.
Zu der Anhörung eingeladen sind: Professor Dirk Engelhardt vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, Thomas Fiala vom Polizeipräsidium Köln, Udo Skoppeck vom Verein Allianz im deutschen Transportwesen und Ralph Werner von der Dienstleistungsgesellschaft Verdi. Besucher der Anhörung werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis Freitag, 3. März 2017, 16 Uhr, beim Ausschuss unter verkehrsausschuss@bundestag.de anzumelden.
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