Gewerbeabfallverordnung erneut vorgelegt
Berlin: (hib/SCR) Der Bundestag soll erneut über die Neufassung der Gewerbeabfall-Verordnung (18/11294) beschließen. Hintergrund sind Änderungen am im Dezember 2016 beschlossenen Ursprungsentwurf (18/10345) durch den Bundesrat. Die Länderkammer hatte unter anderem Änderung zur Klarstellung einzelner Regelungen angeregt. Die Bunderegierung stimmt diesen zu. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Paragraph 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.
Mit der Novelle soll die knapp 15 Jahre alte Verordnung an neuere europarechtliche und nationale Abfall-Regelungen angepasst werden. Ziel ist dabei laut Begründung insbesondere, die fünfstufige Abfallhierarchie auch im Umgang mit gewerblichen Siedlungs- sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen anzuwenden. Die Abfallhierarchie ist in der EU-Richtlinie 2008/98/EG sowie im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert. Bisher gehe die Gewerbeabfallverordnung und ihr Regelungssystem noch von einem „grundsätzlichen Gleichrang“ von stofflicher und energetischer Verwertung aus, schreibt die Bundesregierung.
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