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02.03.2017 Inneres — Antwort — hib 122/2017

Angriffe auf Flüchtlinge

Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 7. Februar 2017 haben dem Bundeskriminalamt (BKA) vorläufigen Zahlen zufolge Erkenntnisse zu insgesamt 122 politisch motivierten Delikten im vierten Quartal vergangenen Jahres vorgelegen, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war. Davon entfallen 117 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11085) schreibt.

Zudem waren dem BKA danach mit Stand vom 7. Februar 403 politisch motivierte Delikte in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Dezember 2016 gemeldet worden, „die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften richten“. Davon seien 385 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität entfallen.

Ferner lagen dem BKA laut Antwort Erkenntnisse zu 38 politisch motivierten Delikten im vierten Quartal 2016 vor, „die sich gegen Hilfsorganisationen beziehungsweise ehrenamtliche/freiwillige Helfer richten“. Darunter befanden sich den Angaben zufolge 36 politisch rechts motivierte Straftaten.

Verletzt wurden laut Vorlage bei den begangenen Gewalttaten im vierten Quartal des vergangenen Jahres 102 Menschen, darunter 14 Kinder (14 Verletzte bei Straftaten gegen Asylunterkünfte, davon sieben Kinder; 88 Verletzte bei Straftaten gegen Asylbewerber, davon sieben Kinder).

Zu 255 Delikten konnten der Regierung zufolge im vierten Quartal 344 Tatverdächtige ermittelt werden (Straftaten gegen Asylunterkünfte: 20 Delikte - 37 Tatverdächtige; Straftaten gegen Asylbewerber: 229 Delikte - 289 Tatverdächtige; Straftaten gegen Hilfsorganisationen beziehungsweise ehrenamtliche/freiwillige Helfer: sechs Delikte - 18 Tatverdächtige).

Wie die Bundesregierung erläutert, werden dem BKA im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) jene Straftaten gemeldet, die seitens der zuständigen Länderpolizei als politisch motiviert bewertet wurden. In der Antwort ausgewiesen werden danach diejenigen Straftaten, die erkennbar im Zusammenhang mit der Asylthematik stehen. Zugleich weist die Regierung darauf hin, dass „entsprechend der PMK-Erfassungsgrundsätze bei Verwirklichung mehrerer Deliktsarten unterschiedlicher Deliktsqualität durch eine Tathandlung derjenige Straftatbestand angeführt wird, der die höchste Deliktsqualität aufweist“. Auch erfolge keine Unterscheidung zwischen Versuch und Vollendung.

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