Regierung bilanziert ihre Agrarpolitik
Ernährung und Landwirtschaft/Antwort - 02.03.2017 (hib 123/2017)
Berlin: (hib/EIS) Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) (18/8578, 18/9074) trägt zur Aufrechterhaltung leistungsfähiger ländlicher Gebiete bei. Dieser Ansicht ist die Bundesregierung in einer Antwort (18/11260) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrages im Bereich der Agrarpolitik (18/10927). Durch die Änderung des GAK-Gesetzes sei die Förderung von Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe, in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen, zugunsten des ländlichen Tourismus sowie zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz ermöglicht worden. Zudem wurden die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes erweitert und die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und der Landschaftspflege gestärkt.
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