Neustrukurierung des BKA-Gesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes“ (18/11326) vorgelegt. Er sieht unter anderem die Einführung der „elektronischen Fußfessel“ für sogenannte Gefährder vor. Mit der Vorlage, die gleichlautend mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/11163) ist, soll zugleich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09) sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April vergangenen Jahres umgesetzt werden.
Ziel der Neustrukturierung ist laut Bundesregierung insbesondere die Schaffung einer modernen IT-Architektur für das Bundeskriminalamt (BKA). Das Gesetz solle die Datenqualität verbessern und neue gemeinsame IT-Standards etablieren. Das BKA soll den Angaben zufolge sowohl als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens als auch als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden.
Zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus kann das BKA der Vorlage zufolge auf entsprechende richterliche Anordnung Personen verpflichten, am Körper eine elektronische Fußfessel bei sich zu führen. Ziel dieser Maßnahme sei es, den Aufenthaltsort von Personen, von denen die Gefahr der Begehung einer terroristischen Straftat ausgeht, ständig zu überwachen und so die Begehung derartiger Taten zu verhindern.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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