Zentrales Meldeportal für den Seeverkehr
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes regeln. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (18/11292) biete die datenschutzrechtliche Berechtigung für die Verarbeitung der Daten, heißt es von Seiten der Regierung. Auf diesem Weg werde die EU-Meldeformalitäten-Richtlinie fortgeschrieben. Mit dem Gesetzentwurf sollen außerdem die Regelungen über das Verfahren bei der Abgabe der Seegesundheitserklärung in Paragraf 15 Absatz 1 des IGV-Durchführungsgesetzes (Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften) an das Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetz und datenschutzrechtliche Erfordernisse angepasst werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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