Bundesförderung für SPNV und ÖPNV
Berlin: (hib/HAU) Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sowie kommunale Vorhaben des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die von den Ländern angemeldet wurden, können gemäß des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GFVG) mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten durch den Bund gefördert werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11088) hervor. Der Fördersatz gelte auch bei Kostensteigerungen, die im Rahmen eines Ergänzungsantrags vom Antragsteller begründet werden müssen, schreibt die Regierung. Weiter heißt es in der Antwort, die Entscheidung für die anteilige Finanzierung eines Vorhabens falle unter anderem aufgrund der positiven Nutzen-Kosten-Untersuchung.
Zur Nachfrage , wie die Bundesregierung verfährt, wenn ein gefördertes Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheides teurer wird und der Nutzen-Kosten-Wert aufgrund der Kostensteigerung unter 1,0 rutscht- und damit in einen Bereich, der vom Bund nicht förderfähig ist, heißt es in der Antwort: „Bisher ist der Bundesregierung kein Fall bekannt, bei dem aufgrund von Kostensteigerungen bei einem über das GVFG-Bundesprogramm geförderten Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheids das Nutzen-Kosten-Verhältnis nach Aktualisierung der Standardisierten Bewertung unter 1,0 gerutscht ist.“
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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