Behörde für Eisenbahnunfalluntersuchung
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant die Schaffung einer Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung. Mit dem vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung“ (18/11288) sollen die auf Gesetzesebene erforderlichen rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. Von den Rechtsänderungen betroffen seien das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG). Die darüber hinaus erforderlichen Änderungen auf Verordnungsebene sollen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgen, heißt es in der Regierungsvorlage.
Die zu schaffende Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung solle als selbständige Bundesoberbehörde für Aufgaben der Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zuständig sein, schreibt die Regierung. Bislang sei die Leitung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) im Verkehrsministerium verankert. Als operative Stelle agiere die Untersuchungszentrale beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Eine Organisationsuntersuchung im Jahr 2015 habe aber gezeigt, dass es sinnvoller sei, die Eisenbahnunfalluntersuchung des Bundes einer selbständigen Behörde zu übertragen, heißt es in der Vorlage.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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