„Blankes Elend“ auf Lkw-Parkplätzen
Berlin: (hib/fla) „Katastrophal und menschenunwürdig“ sei die Lage der Berufskraftfahrer, wenn sie für ihre vorgeschriebenen regelmäßigen Wochenruhezeiten in ihren Lkw auf Parkplätzen pausieren - durchaus 200 Fahrzeuge bei eigentlich nur 90 Stellplätzen; viele Fahrer ohne Zugang zu sanitären Anlagen. Und so manche von ihnen gerade aus dem osteuropäischen Raum seien sechs Monate und mehr unterwegs, ohne ihre Heimat zu kommen. Gerade zu Weihnachten erlebe er das „blanke Elend“: So schilderte es Thomas Fiala vom Polizeipräsidium Köln am heutigen Montag bei einer Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu geplanten Änderungen im Güterverkehrsrecht.
Im Einzelnen ging es dabei um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG), des Fahrpersonalgesetzes (FPersG), des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes„ (18/10882).
Die Anhörung konzentrierte sich auf die Lage des Fahrpersonals, die “tatsächlich menschenunwürdig sei„, wie es auch der Fernfahrer Udo Skoppeck formulierte, der sich mit der “Allianz im deutschen Transportwesen„ um seine Kollegen aus der gesamten EU kümmert. Die meisten übten ihren Job “in keinster Weise freiwillig„ aus. Er wies speziell auch auf die Sprinter-Fahrzeuge hin, deren Fahrer oft quer über die Fahrersitze schliefen - und dies “bei bis zu minus 15 Grad„.
Fiala machte deutlich, dass es zu den katastrophalen Zuständen insbesondere an den Grenzen zu Nachbarländern wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande komme, weil dort gegen die Übernachtungen im Fahrzeug restriktiver vorgegangen werde. Die Erfahrungen in diesen Ländern zeigten, dass entsprechende Regulierungen “kontrollierbar„ wären, wenn es sie denn in Deutschland gäbe: “Unser Schwert schneidet nicht, um das zu verhindern.„
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und Dienstleistungsgewerkschaft Verdi machten sich stark für einen Vorschlag des Bundesrats, so ihre Vertreter Dominik John und Ralph Werner. In dem Vorschlag seien die Ansprüche an den Unternehmer bezüglich der Wochenruhezeiten ebenso klar definiert wie die an das Fahrpersonal - nämlich die Rückkehr zum Wohnort des Fahrers oder zum Ort des Unternehmenssitzes oder Übernachtung in einer festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten.
Beide bemängelten den Vorstoß der Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, demzufolge im Gesetz eine “geeignete Schlafmöglichkeit„ für die Wochenruhezeit vorgegeben werden soll. Das sei, so Werner, “sehr problematisch„, weil “niemand genau definieren„ könne, was denn unter “geeignet„ zu verstehen sei. Dies sei eine “Steilvorlage für Rechtsstreite„.
Zurückhaltender äußerte sich Skoppeck. Zwar sei der Vorschlag des Bundesrates zu begrüßen. Doch er fürchte, dass solche Regelungen von der EU “wieder kassiert„ würden. Die Wahrscheinlichkeit sei jedenfalls “sehr groß„. Da sei es besser, dass jetzt auf nationaler Ebene “überhaupt etwas passiert„. Und das gehe ohne gesetzliche Grundlage nicht, betonte Fiala. Eine “Ausschärfung„ der gegenwärtigen Lage sei “wünschenswert„.
Professor Dirk Engelhardt vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) stufte ein “grundsätzliches Verbot des Verbringens der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug„, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zwar als einen “Ansatz„ zur Bekämpfung des “Nomadentums auf Park- und Rastplätzen im Bundesgebiet„ ein. Dies könne zur “Verbesserung der Arbeitsbedingungen„ insbesondere des osteuropäischen Fahrpersonals beitragen.
Allerdings setzte sich der BGL dafür ein, dass es den Fahrpersonal freigestellt bleiben müsse, wo und wie es seine Freizeit verbringt. Es gehe “nicht ausschließlich darum, wo der Fahrer schläft„. Möglicherweise fühle sich ein Fahrer “im eigenen, komfortabel ausgestatteten Fahrerhaus sehr viel wohler„ als bei einem “erzwungenen Aufenthalt in einem Motel„.
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