Keine Benachteiligung Thüringens
Berlin: (hib/HLE) Beim Abschluss der Generalverträge über die abschließende Finanzierung ökologischer Altlasten zwischen den neuen Ländern und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ist keine Benachteiligung des Freistaates Thüringen erkennbar. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11123) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11016) mit. Die Altlastensituation in den Ländern sei grundsätzlich nicht vergleichbar. Insbesondere die unterschiedliche Altlastenrelevanz in den jeweiligen Ländern sowie die unterschiedliche Industriestruktur hätten sachgerechte Einzelfallregelungen verlangt, wie sie auch im Vertrag mit Thüringen am Beispiel der Kaliindustrie getroffen worden seien.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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