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08.03.2017 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 139/2017

Umgangsmehrbedarf abgelehnt

Berlin: (hib/CHE) Einen Umgangsmehrbedarf für alleinerziehende Bezieher von SGB II-Leistungen (ALG I) wird es vorerst nicht geben. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/10283) gefordert, den der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU ablehnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dem Antrag zu.

Darin hatte Die Linke von der Bundesregierung verlangt, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ aufgelöst wird. Statt dessen sollte der Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, der ALG I-Leistungen erhält, sollte ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung sollte das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, forderte Die Linke.

Während der abschließenden Ausschussberatung verwies Die Linke darauf, dass 39 Prozent aller Alleinerziehenden auf ALG I-Leistungen angewiesen seien. Ein Umgangsmehrbedarf würde vor allem den Frauen helfen, so Die Linke. Die Grünen betonten, dass die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Kind an zwei Orten lebt, derzeit durch die Regelsätze nicht abgedeckt seien. Für die SPD-Fraktion ging der Antrag „in die richtige Richtung“, aber die Lösungsvorschläge der Linken seien nicht überzeugend, so die SPD. Die CDU/CSU-Fraktion war überzeugt, dass individuelle Lösungen einer pauschalen Erhöhung vorgezogen werden müssten. Auch im Rahmen der Familienpolitik müsste es zuerst darum gehen, den Menschen einen Weg raus aus dem SGB II zu bieten.

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