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08.03.2017 Auswärtiges — Antwort — hib 141/2017

Sorge um Abrüstungsvertrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung zeigt sich besorgt über die Einschätzung der US-Regierung, „dass Russland durch die Entwicklung eines bodengestützten Marschflugkörpers gegen den INF-Vertrag verstößt“. Der INF-Vertrag („Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme“) sei ein Grundpfeiler der europäischen Sicherheitsarchitektur, an dessen Erhalt nicht nur die Vertragsparteien, sondern auch Deutschland und Europa ein grundlegendes Interesse haben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11330) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10983). Mit dem Vertrag, der 1988 zwischen der Sowjetunion und den USA in Kraft trat, verständigten sich beide Seiten auf die Vernichtung von Flugkörpern mit Reichweiten zwischen 500 bis 5.500 Kilometer sowie auf ein Produktionsverbot.

Keinen direkten Zusammenhang möchte die Bundesregierung zwischen der Errichtung der US-Raketenabwehrbasis in Nordpolen im Frühjahr 2016 und der Stationierung von Iskander-Raketen durch die russische Armee in Kaliningrad im Herbst desselben Jahres sehen: Bei dem russischen Raketensystem vom Typ „Iskander“ handle es sich um ein „offensives, hochmobiles nuklearfähiges Raketensystem“. Das bis 2018 in Polen im Aufbau befindliche Raketenabwehrsystem hingegen sei defensiv ausgerichtet und diene der Abwehr ballistischer Raketen. „Die Nato-Raketenabwehr ist nicht gegen Russland ausgerichtet und nicht in der Lage, die strategische Abschreckungsfähigkeit Russlands zu beeinträchtigen“, heißt es in der Antwort.

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