Staatsleistungen an Kirchen bleiben
Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke ist im Finanzausschuss mit einem Antrag (18/4842) gescheitert, in dem eine Überprüfung der staatlichen Zahlungen an die Kirchen gefordert wird. Dabei geht es um die bis heute gezahlten Staatsleistungen für vor über 200 Jahren enteignete kirchliche Besitztümer. Zur Überprüfung dieser Staatsleistungen solle eine Expertenkommission beim Bundesfinanzministerium eingerichtet werden, hatte die Fraktion gefordert.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch gegen dieses Ansinnen, Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Nur die Linksfraktion stimmte für ihren Antrag. Die Kommission sollte nach dem Willen der Linksfraktion den Umfang der Enteignungen aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 und die bisher geleisteten Entschädigungszahlungen überprüfen. Bei der Diskussion über diese Staatsleistungen stehe insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob und inwieweit diese Zahlungsverpflichtungen noch angemessen beziehungsweise zeitgemäß seien. Die Staatsleistungen belaufen sich nach Angaben der Fraktion bundesweit auf 480 Millionen Euro pro Jahr.
In der Aussprache erinnerte ein Vertreter der Linksfraktion an die klare Trennung von Staat und Kirche. Der Antrag richte sich nicht gegen die Kirchen, sondern es gehe um die Schaffung von mehr Transparenz. Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Antrag ab und verwies auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Ähnlich argumentierte die SPD-Fraktion. Die Länder müssten erst ihre Hausaufgaben machen. Dann könne der Bund in ein Gesetzgebungsverfahren eintreten. Grundsätzlich positiv äußerte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die anregte, parteiübergreifend nach geeigneten Wegen zu einer Lösung zu suchen.
Die Fraktion die Linke erinnert an den heute noch gültigen Verfassungsauftrag aus der Weimarer Reichsverfassung, der die Ablösung dieser Staatsleistungen an die Kirchen vorsieht. Dazu müsse jetzt eine Bestandsaufnahme vorgenommen werden, damit der Gesetzgeber daraus die Konsequenzen ziehen könne. „Andernfalls werden die Staatsleistungen zu einer Ewigkeitsrente, was dem Verfassungsauftrag aus 1919 eindeutig entgegensteht“, so die Fraktion.
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