Überwiegend Lob für Endlagersuche
Berlin: (hib/FLA) Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen bei der Suche nach einem atomaren Endlager haben bei einer Reihe kritischer Anmerkungen ein überwiegend positives Experten-Echo gefunden. Allerdings kamen aus dem Anti-Atom-Spektrum Skepsis und Ablehnung. Dies zeigte sich bei einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter der Leitung von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen).
Die Fachleute hatten den gemeinsamen Text von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze“ zu bewerten - kurz Standortauswahlgesetz / StandAG (18/11398)
Prof. Klaus Jürgen Röhlig (TU Clausthal) äußerte „die begründete Hoffnung“, dass nunmehr „ein bereits über Jahrzehnte andauernder gesellschaftlicher Konflikt gelöst werden kann und die Gesellschaft ihre Verantwortung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle wahrnehmen wird“. Prof. Barbara Reichert (Universität Bonn) nannte den Entwurf „ein durchaus gelungenes gesetzliches Regelwerk“.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) bemängelte nicht zuletzt, dass „ein generelles Exportverbot für hochradioaktiven Atommüll“ fehle. Zwar gebe es eine Regelung im Gesetzentwurf. Doch die lasse „so große Lücken, dass ein Export des Atommülls aus dem Versuchsreaktor Jülich in die USA nach wie vor nicht vom Tisch ist“, wie es Thorben Becker formulierte.
Greenpeace forderte, das StandAG „zugunsten eines tatsächlichen Neustarts in der Atommüllfrage“ komplett zurückzunehmen, so Mathias Edler in seiner schriftlichen Stellungnahme. Krankheitshalber wurde er bei der Sitzung von Ulrich Wollenteit vertreten, der kritisierte, dass die Tiefenlagerung des Atomabfalls als einziger Weg ins Auge gefasst werde. Für Edler kommt die „höchste Bedeutung“ der Entwicklung und dem Bau von neuen, längerfristigen Zwischenlagern zu. Schließlich gehe „die überwiegende Mehrheit aller Experten“ inzwischen bei der Endlagersuche von „wesentlich längeren Zeiträumen“ aus, als sie der Zeitplan der Bundesregierung (2031 Standortentscheidung, 2050 Inbetriebnahme) vorsehe.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg setzte sich dafür ein, dass Gorleben endgültig von der Endlagersuche ausgenommen wird. „Der Standort kann nicht mehr objektiv betrachtet werden und sollte deshalb nur noch als Steinbruch für eine umfassende Fehleranalyse genutzt werden“, so Martin Rudolf Donat.
Zahlreiche Fragen kreisten um das neue „Nationale Begleitgremium“. Dem Gesetzentwurf zufolge soll es sich „unabhängig und wissenschaftlich mit sämtlichen Fragestellungen das Standortwahlverfahren betreffend befassen, die zuständigen Institutionen jederzeit befragen und Stellungnahmen abgeben“ können. Doch das reiche nicht, meinte dessen Co-Vorsitzender Prof. Klaus Töpfer. „Unbedingt hinzukommen“ müsse die Pflicht der beteiligten Institutionen, dem Gremium „auch in angemessenem Umfang und in zeitnaher Frist zu antworten“. Zudem fehle die Verpflichtung von Institutionen und Akteuren, auf die Stellungnahmen des Gremiums zu reagieren.
Für das Gremium gebe es „keine Blaupause“, meinte Töpfer. Er sehe sich mit seinen acht Mitstreitern in einer „hohen Verantwortung“ - nämlich, „Vertrauen zu bilden“. Die Arbeit könne „zu einer Stärkung von Demokratie“ führen. Allerdings müsse auch die Ausstattung für das ehrenamtliche Gremium hinreichend sein - von der Geschäftsstelle bis hin zur finanziellen Ausstattung etwa für Reisen oder Sachverständigenanhörungen.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte eine „umfassende Einbindung der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften“ an. Dies sei „unerlässlich“, befand Torsten Mertins. Spätestens bei oberirdischen Erkundungen würden sich die Bürger an die kommunalen Stellen und Politiker wenden: „Bürger treten mit Sorgen und Nöten als erstes an die kommunale Ebene heran.“
Ein „sehr wichtiger Punkt“ sei auch die Frage, was mit der Kommune passiert, in der das Endlager angesiedelt werden soll - etwa die Frage eines Ausgleichs. Das müsse „jetzt schon“ ins Gesetz geschrieben werden, damit klar sei: „Die Kommune, die es treffen wird, wird nicht allein gelassen.“
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