Grüne fordern Reform des Waffengesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Reform des Waffengesetzes. In einem Antrag (18/11417) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Damit soll Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten werden, „wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind (Anzahl der Selbstladungen, Beschaffenheit des Laufs, Kaliber, Magazinkapazität) oder diese Kriegswaffen nachbildet sind beziehungsweise den Anschein von Kriegswaffen erwecken“.
Ebenfalls verboten werden soll nach dem Willen der Fraktion „die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen“. Zudem soll der Entwurf laut Antrag unter anderem „strenge Aufbewahrungsregeln für Schusswaffen und Munition“ vorsehen.
Zur Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass sich die Verfügbarkeit von Waffen „ unmittelbar auf die Bereitschaft zu und die Art und Weise von Gewaltanwendungen auswirken“ könne. Sie habe für die allgemeine Kriminalität ebenso wie für terroristische Bedrohungslage erhebliche Bedeutung. So seien im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2015 insgesamt 15.324 Tatverdächtige erfasst worden, „die bei Begehung der Tat eine Schusswaffe mitgeführt haben“.
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