Novelle zu Sicherheitsüberprüfungen
Berlin: (hib/STO) Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten der Nachrichtendienste sind ein Thema der als Unterrichtung (18/11407) vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf einer Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (18/11281). Darin wandte sich der Bundesrat gegen die Verpflichtung dieser Beschäftigten, „sich ohne Zustimmung einer Wiederholungsüberprüfung zu unterziehen und an dieser mitzuwirken“.
Dies widerspreche dem Freiwilligkeitscharakter des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens, hieß es in der Stellungnahme des Bundesrates. Zudem sei bei einem Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes, der sich einer Wiederholungsüberprüfung verweigert, fraglich, „ob hier die erforderliche Zuverlässigkeit bei der Wahrnehmung der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit überhaupt gegeben ist“.
Dagegen verweist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung darauf, dass für alle Tätigkeiten bei einem Nachrichtendienst eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen erforderlich sei. „Beschäftigte der Nachrichtendienste des Bundes könnten somit bei fehlender Pflicht, ihre Sicherheitserklärung zu aktualisieren und sich ohne Zustimmung einer Wiederholungsüberprüfung zu unterziehen und an dieser mitzuwirken, missbräuchlich eine Versetzung in eine andere Behörde erzwingen“, argumentiert die Bundesregierung. Das solle ausgeschlossen werden.
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