Längere Bezugsdauer von ALG I
Berlin: (hib/CHE) Die Bezugsdauer in der Arbeitslosenversicherung soll verlängert und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Das fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/11419). Darin verweist sie auf die gute finanzielle Lage der Bundesagentur für Arbeit, die solche Maßnahmen erlauben würde. Die bestehende maximale Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld I (ALG I) werde den Bedürfnissen der Arbeitslosen nicht gerecht, kritisiert Die Linke.
Sie fordert die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, schon bei versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen von vier Monaten einen Anspruch auf ALG I für zwei Monate einzuführen. Zeiten der Qualifizierung und Weiterbildung bis zu einer Dauer von 24 Monaten sollen die Anspruchsdauer des ALG-I-Bezuges nicht mindern. Für jedes Beitragsjahr, das über die Dauer der Versicherungspflicht von 24 Monaten hinausgeht, soll ein Anspruch auf einen zusätzlichen Monat ALG-I-Bezug entstehen. Darüber hinaus verlangt Die Linke, dass Arbeitnehmer, die innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren mindestens 24 Monate in einem Versicherungsverhältnis gestanden haben, 18 Monate ALG I beziehen können, wenn sie über 50 Jahre alt sind und arbeitslos werden. Eine 24-monatige Bezugsdauer soll es für über 55-Jährige und erwerbslose Menschen mit Behinderungen geben, sowie eine 36-monatige Bezugsdauer für über 60-jährige Erwerbslose. Ferner fordert die Fraktion die Abschaffung von Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und veränderte Zumutbarkeitskriterien für Arbeitsangebote.
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