Klare Nutzungsrechte für digitale Güter
Berlin: (hib/PST) Die Nutzungsrechte an digitalen Gütern wie E-Books und Musikdateien sollen sich nicht wesentlich von denen an materiellen Gütern wie Büchern oder CDs unterscheiden, sofern eine dauerhafte Lizenz erworben wurde. Dafür solle sich die Bundesregierung einsetzen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/11416). Derzeit gebe es durch die Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und Digitales Rechtemanagement der Anbieter deutliche Unterschiede bei den Nutzungsmöglichkeiten, sowohl untereinander als auch gegenüber materiellen Gütern, schreiben die Antragsteller. Die Grünen fordern rechtliche Regelungen auf nationaler oder europäischer Ebene, die dafür sorgen, dass solche Güter tatsächlich langfristig und geräteunabhängig genutzt werden können. Auch sollen sie ebenso wie materielle Güter weiterverkauft, verschenkt und vererbt werden können.
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