Anhörung zum KfW-Eigenkapital
Berlin: (hib/HLE) Mit dem Eigenkapital der KfW-Bankengruppe befasst sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, den 22. März. Ab 9.00 Uhr geht es im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses um einen Antrag (18/10825) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das damit die Zustimmung des Bundestages zum „Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage“ einholen will. Diese ERP-Förderrücklage soll künftig der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Ausgleich etwaiger Verluste „wie die übrigen Eigenkapitalbestandteile“ zur Verfügung stehen. Nach Angaben der Regierung hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kapitalbestandteile der KfW geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass die ERP-Förderrücklage nicht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an hartes Kernkapital genügt“. Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass die ERP-Förderrücklage der KfW weiterhin als hartes Kernkapital zur Verfügung steht.
Als Sachverständige sind geladen: Günther Bräunig (Vorstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe), Christian Schatz (Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften), Markus Schillo (European Investment Fund), Milos Stefanovic (Bürgschaftsbank Brandenburg), Reinhilde Spatscheck (SHS Gesellschaft für Beteiligungsmanagement) und Sören Schuster (Technologiegründerfonds Sachsen Verwaltung).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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