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13.03.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 152/2017

3.121 Dienstfahrräder in Bundesministerien

Berlin: (hib/HAU) Insgesamt 3.121 Dienstfahrräder, 30 Pedelecs und zwölf Lastenräder stehen den Mitarbeitern der Bundesministerien sowie der nachgeordneten Behörden zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11044) hervor. Die Regierung schreibt weiter, die Initiative des Landes Baden-Württemberg für eine Entgeltumwandung zum Leasing von Fahrrädern, E-Bikes oder Pedelecs sei grundsätzlich auf den Bund übertragbar. Damit den Bediensteten der Bundesbehörden das Leasing von Dienstfahrrädern ermöglicht werden kann sei eine „allgemeine Grundsatzentscheidung innerhalb der Bundesregierung“ nötig, die in Form eines Kabinettsbeschlusses erfolgen könne, heißt es in der Vorlage.

In ihrer Kleinen Anfrage hatten sich die Grünen speziell nach der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) erkundigt. Die Regierung teilt dazu mit, im Rahmen der föderalen Aufgabenteilung in Deutschland seien in erster Linie die Länder und Kommunen für die Radverkehrsförderung vor Ort sowie für die Straßenbaumaßnahmen, zu denen auch die Planung und Anlage von straßenbegleitenden Radwegen gehöre, verantwortlich. Was die im NRVP angekündigte Ermittlung und Schließung der Lücken bei länderübergreifenden Radverkehrsanlagen an Bundesstraßen angeht, so ist nach Regierungsangaben hierzu die Erstellung einer Radnetzkarte unter Berücksichtigung der Radwege im Zuge von Bundesstraßen in Auftrag gegeben worden. „Nach Vorliegen der Karte wird der Bund mit den für die Planung zuständigen Ländern den Dialog über mögliche Lückenschlüsse aufnehmen“, schreibt die Bundesregierung.

In der Antwort werden auch die Investitionen seitens des Bundes aus dem Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen aufgelistet (2012: 72,8 Millionen Euro; 2013: 69,6 Millionen Euro; 2014: 69,1 Millionen Euro; 2015: 80,2 Millionen Euro; 2016: 64,5 Millionen Euro). Der Bund stelle den Ländern außerdem seit 2007 nach dem Entflechtungsgesetz jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt, unter anderem zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung, heißt es weiter. Diese beliefen sich auf mehr als 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Sie könnten nicht nur zur Finanzierung von Investitionen in den Öffentlichen Nahverkehr und den kommunalen Straßenbau verwendet werden, sondern auch für die Radverkehrsinfrastruktur der Kommunen, wenn es das Landesrecht vorsieht.

Außerdem plant die Bundesregierung laut der Antwort, den Ländern für den Bau von Radschnellwegen in der Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände befristet bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2030 Finanzhilfen zu gewähren. Dies sehe der Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (18/11236) vor, der am 9. März 2017 in erster Lesung durch den Bundestag beraten wurde. Für das Haushaltsjahr 2017 seien im Bundeshaushalt für die Finanzhilfen 25 Millionen Euro eingeplant.

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