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14.03.2017 Inneres — Anhörung — hib 153/2017

Anhörung zu Famliennachzug

Berlin: (hib/STO) Um zwei Vorlagen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen geht es am Montag, dem 20. März 2017 in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13:30 Uhr im Paul-Löbe (Raum 4.900) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion (18/10044) und eines Antrag der Fraktion Die Linke (18/10243) ist es, die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen „Asylpaket II“ eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückzunehmen. Wie die Grünen in ihrer Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) „eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt“. Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit „zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien“.

Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei „unmenschlich und menschenrechtswidrig“. Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die „Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen“. Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geändert worden. Seitdem stiegen „der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist“.

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