Novellierung des Europolgesetzes
Berlin: (hib/STO) Eine Novellierung des Europolgesetzes sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (18/11502) vor, mit dem das deutsche Recht an die EU-Verordnung vom Mai 2016 „über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)“ angepasst werden soll. Danach soll der Zugang nach dem „Treffer/Kein Treffer-Verfahren“ zu Daten erweitert werden, die bei Europol zum Zweck der operativen Analyse verarbeitet werden.
Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, erfolgen derartige Abfragen derzeit in sehr geringem Umfang durch das dem Bundeskriminalamt (BKA) zugehörige deutsche Verbindungsbüro bei Europol. Künftig werde die Abfrage der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder eröffnet; entsprechende Anfragen durch das deutsche Verbindungsbüro entfielen.
Daneben wird den Angaben zufolge dem BKA, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder ein Zugang zu Daten eröffnet werden, „die bei Europol zum Zweck der strategischen und thematischen Analyse verarbeitet werden, zum Beispiel zu neuen Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug oder Routen beim Drogenschmuggel“.
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