Grüne fragen nach Kontrollen von Piloten
Berlin: (hib/HAU) Für die Umsetzung der als Folge des tragischen Flugzeugabsturzes am 24. März 2015 in den französischen Alpen beschlossenen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11382). Die Abgeordneten verweisen auf das Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes, in dem die Einführung verdachtsunabhängiger Kontrollen für das Flugpersonal vor Dienstbeginn beschlossen worden sei, bei denen stichprobenhaft geprüft werden soll, ob Personen unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen stehen.
Die Grünen fragen unter anderem, wie hoch im Jahr 2016 die Anzahl der Flugtauglichkeitsuntersuchungen für Berufspiloten war und wie viele Berufspiloten zeitweise oder dauerhaft für fluguntauglich erklärt wurden. Wissen wollen die Abgeordneten auch, in welchem Umfang das Luftfahrt-Bundesamt im Jahr 2016 Räumlichkeiten von flugmedizinischen Sachverständigen und flugmedizinischen Zentren betreten und nach Maßgabe der EU-Verordnung 1178/2011 Ermittlungen vorgenommen hat, „um zu überprüfen, ob untauglichen Bewerbern ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis ausgestellt wurde“.
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