Anerkennungsverfahren in Heilberufen
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht hinsichtlich der Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das System der Anerkennungsregelungen könne im Wesentlichen als gelungen bezeichnet werden, heißt es in einem Bericht zu dem Thema, wie aus einer Unterrichtung (18/11513) der Bundesregierung hervorgeht.
Mit dem am 1. April 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen seien einheitliche Verfahrensregeln geschaffen und auf diese Weise intransparente und aufwendige Parallelsysteme vermieden worden.
Die von den Ländern vorgetragenen Probleme beträfen im Wesentlichen den Vollzug und weniger die Konzeption der Regelungen an sich. So wünschten sich die Länder eine einheitliche Verwaltungspraxis, heißt es in dem Bericht weiter.
Aus Sicht der Bundesregierung sei eine „noch weitergehende Zusammenarbeit, Bündelung von Kompetenzen und Vereinheitlichung im Gesetzesvollzug durch die Länder bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen anzustreben“. Die Länder seien gefordert, auf eine einheitliche Umsetzung der zuständigen Behörden hinzuwirken.
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